TOP Ö 97: Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Linden" der Stadt Naila; Stellungnahme der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Pers. beteiligt: 14

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Bad Steben erhebt gegen die Aufstellung/Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Linden“ der Stadt Naila (Entwurf vom 23.06.2019) gem. § 4 Abs. 2 BauBG keine Einwände.