TOP Ö 96: Kommunalwahlen 2020; Berufung der Gemeindewahlleiterin und ihrer Stellvertreterin

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Pers. beteiligt: 14

Beschluss:

 

Gemäß Art. 5 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG) wird beschlossen, Frau Geschäftsleitende Beamtin Christina Grünert als Gemeindewahlleiterin und Frau Verwaltungsangestellte Birgit Gebelein als stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 zu berufen.