TOP Ö 93: Entlastung zu der Jahresrechnung 2018 des Marktes Bad Steben

Nachtrag: 03.09.2019 Nummer 2

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Pers. beteiligt: 13

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018, gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, die Entlastung zu erteilen.

 

Anmerkung:

Der erste Bürgermeister Bert Horn nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Artikel 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.