TOP Ö 3: Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Frankenwaldbrücke" der Stadt Lichtenberg; frühzeitige Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Markt Bad Steben erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Frankenwaldbrücke“ der Stadt Lichtenberg keine Einwände.