Sitzung: 18.03.2020 Bau- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Pers. beteiligt: 7
Beschluss:
Um die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung zu leiten fasst der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Bad
Steben gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Aufstellungsbeschluss
zur zweiten Änderung des seit 14. August 1998 rechtskräftigen Bebauungsplans
„Stegwiesenäcker – Nr. 24“:
Aufstellungsbeschluss:
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 des BauGB (Baugesetzbuch) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.
Der seit 14. August 1998 rechtskräftige Bebauungsplan für das Gebiet „Stegwiesenäcker“ (Carlsgrün) entspricht nicht mehr den örtlichen Erfordernissen. Die ausgewiesenen Bauflächen sind in den letzten Jahrzehnten überwiegend einer Bebauung zugeführt worden. Es stehen nur noch wenige Restgrundstücke zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurden – aufgrund geänderter Bauvorstellungen – bereits zahlreiche Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen erteilt. Um hier für die weitere Zukunft Bauen und Umbauen unter moderneren Gesichtspunkten zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans geändert werden.
Es wird daher beschlossen, den seit 14. August 1998 rechtskräftigen Bebauungsplan "Stegwiesenäcker – Nr. 24“ hinsichtlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen textlichen Festsetzungen zu ändern. Das gdl. Bauamt wird mit der Durchführung der Verfahrensschritte beauftragt.
Billigungsbeschluss:
Gleichzeitig billigt der
Marktgemeinderat die vom gdl. Bauamt erstellten textlichen Festsetzungen vom 10.
März 2020.
Der Öffentlichkeit wird im
Rahmen der frühzeitigen Information gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich
unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung im Rathaus des Marktes Bad Steben während der allgemeinen Dienststunden
unterrichtet, ferner wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig werden die
Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
frühzeitig unterrichtet.
Das Verfahren erhält die
Bezeichnung: „Zweite Änderung des Bebauungsplans Stegwiesenäcker – Nr. 24,
Verfahrens-Nr. 42“.
Die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung besteht im Rathaus Bad Steben, 1. Stock, Zimmer 9 (Herr Spörl)
während der allgemeinen Dienststunden.
Die Unterlagen zum
Änderungsverfahren werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage des Marktes
Bad Steben unter https://www.markt-badsteben.de/amtliches-infos/bauleitplanung-2.html veröffentlicht.