TOP Ö 2: Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltes 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Pers. beteiligt: 7

Beschluss:

 

Nach Verlesen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Ferienausschuss, die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.

 

MARKT BAD STEBEN

 

 

Haushaltssatzung des Marktes Bad Steben, Landkreis Hof,

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Bad Steben folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit je                          9.039.910,00 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit je                          4.881.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.009.340,00 € vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes in künftigen Jahren werden in Höhe von 750.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                              335 v.H.

2.         Gewerbesteuer                                                              335 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Bad Steben, den

 

MARKT BAD STEBEN

 

 

 

Bert Horn

Erster Bürgermeister