Sitzung: 16.04.2020 Ferienausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Pers. beteiligt: 7
Beschluss:
Nach Verlesen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschließt der Ferienausschuss, die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.
MARKT BAD STEBEN
Haushaltssatzung des Marktes
Bad Steben, Landkreis Hof,
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt der Markt Bad Steben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je 9.039.910,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit je 4.881.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.009.340,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von
Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Vermögenshaushaltes in künftigen Jahren werden in Höhe von 750.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 335
v.H.
2. Gewerbesteuer 335
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.400.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Bad Steben, den
MARKT BAD STEBEN
Bert Horn
Erster Bürgermeister