TOP Ö 5: Durchführung des Kirchweihmarktes am 01. Mai 2020 sowie des Heimat- und Wiesenfestes 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Pers. beteiligt: 7

Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

  1. Der traditionelle Kirchweihmarkt am 1. Mai 2020 findet nicht statt; Marktfieranten von denen bereits heute eine Standplatzanfrage vorliegt bzw. denen ein Standplatz zugeteilt worden ist sind hierüber durch die Verwaltung zu informieren.
  2. Im Einvernehmen mit dem Vertragspartner für die Durchführung des Heimat- und Wiesenfestes Bad Steben in den Jahren 2020-2022, den Hofer Landfestwirten, wird das Heimat- und Wiesenfest 2020 auf Basis des Veranstaltungsverbotes des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege abgesagt.

 

Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Form von diesen Beschlüssen zu unterrichten.