TOP Ö 3: Entschädigungssatzung für den Schulverband Bad Steben; Fortgeltung der bisherigen Satzung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Pers. beteiligt: 3

Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt, dass die bisherige Entschädigungssatzung für den Schulverband Bad Steben in ihrer aktuell gültigen Form in der Amtszeit 2020 bis 2026 weiter gilt und entsprechend angewandt wird.