TOP Ö 22: Neuerrichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 931/1 der Gemarkung Bad Steben; Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Loh - Nr. 6"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Bad Steben erteilt hiermit eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Ziff. 6 des rechtskräftigen Bebauungsplans „Loh – Nr. 6“ hinsichtlich der Errichtung einer Einfriedung des Grundstückes Fl.Nr. 931/1 der Gemarkung Bad Steben.

Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt abweichend vom Beschlussvorschlag, dass insgesamt nur 3 Stück der Schieferpalisaden zur Vermeidung einer Sichtbehinderung der anliegenden Anwohner errichtet werden dürfen.