TOP Ö 24: Zweite Änderungs des rechtskräftigen Bebauungsplans "Stegwiesenäcker - Nr. 24" - lfd. Nr. 42; weiteres Verfahren

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Allgemeiner Beschluss:

 

Aufgrund der in der heutigen Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses des Marktes Bad Steben gefassten Abwägungsbeschlüsse zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Stegwiesenäcker – Nr. 24“ (Verfahrensnummer 42) wird das Bau- und Ordnungsamt mit der Weiterführung der erforderlichen Verfahrensschritte beauftragt.