TOP Ö 39: Kommunale Unterstützung für Gastronomie und Handel in Corona-Zeiten - Sondernutzungsgebühren

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung des Marktes Bad Steben vom 12. März 2002 in Verbindung mit dem Sondernutzungsgebühren-Verzeichnis der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung sich ergebenden Sondernutzungsgebühren der dortigen Ziffern 2 bis 17 einmalig für das Kalenderjahr 2020 zu verzichten.