Sitzung: 15.06.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 16
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt auf die
Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung des
Marktes Bad Steben vom 12. März 2002 in Verbindung mit dem Sondernutzungsgebühren-Verzeichnis
der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung sich ergebenden
Sondernutzungsgebühren der dortigen Ziffern 2 bis 17 einmalig für das
Kalenderjahr 2020 zu verzichten.