TOP Ö 41: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Bergstraße"

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Pers. beteiligt: 16

mehrheitlich abgelehnt            Ja 5 Nein 11 Anwesend 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Inhalte des ersten Entwurfes des Ing.-Büros IVS, Kronach zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Bergstraße“ zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dem Antrag des Marktgemeinderates Michael Gebelein zu folgen und analog zum Vorgehen bei der weiter nördlich eingeplanten Straße im südlichen Bereich keine Stichstraße, sondern stattdessen eine Durchgangsstraße einzuplanen.

 

Der vorstehende Antrag des Marktgemeinderates Michael Gebelein ist somit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

mehrheitlich beschlossen        Ja 11 Nein 5 Anwesend 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Inhalte des ersten Entwurfes des Ing.-Büros IVS, Kronach zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Bergstraße“ zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dem Antrag des Marktgemeinderates Maximilian Stöckl zu folgen und die Straßenführung im südlichen Bereich rechts der mittig im Baugebiet eingeplanten Straße um das dort vorgesehene kurze Straßenstück ohne weitere Anbindungsmöglichkeit zu verkürzen sowie das Grundstück an der südöstlichen Ecke des Baugebietes entsprechend zu vergrößern.

 

Sobald der geänderte Entwurf und die Begründung vorliegen, sind der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zu fassen. Der Marktgemeinderat bittet das beauftragte Büro dies für die Sitzung des Marktgemeinderates Bad Steben im Juli 2020 vorzubereiten.