TOP Ö 43: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naila sowie Aufstellung eines vorh.-bez. Bebauungsplans für das Sondergebiet "Lebensmittelmarkt Selbitztalstraße"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 16

Beschluss:

 

Der Markt Bad Steben erhält auch im Rahmen der Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs. 2 BauGB seine Stellungnahme vom 04.11.2019 aufrecht. Nach wie vor wird davon ausgegangen, dass im Stadtgebiet Naila die Versorgung bereits mehr als gesichert angesehen werden kann und die Funktion als Mittelzentrum nicht beeinträchtigt wird.