TOP Ö 73: Vollzug des Baugesetzbuches; Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Marktes Bad Steben

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Pers. beteiligt: 16

Beschluss:

 

Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für den Markt Bad Steben (Aufstellungsbeschluss)

 

Der Marktgemeinderat Bad Steben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neu-Aufstellung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan des Marktes Bad Steben. Grundlage für die Änderung bildet die sich aus § 1 Abs. 3 BauGB ergebende Verpflichtung, Bauleitpläne aufzustellen, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die Verwaltung wird beauftrag, Angebote entsprechender Planungsbüros einzuholen, welche auch die Digitalisierung der Unterlagen beinhaltet. Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss ist Ortsüblich bekannt zu machen.