Sitzung: 13.07.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Pers. beteiligt: 16
Beschluss:
Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan “Bergstraße
– lfd. Nr. 41“
Um die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschließt der
Marktgemeinderat des Marktes Bad Steben gemäß § 1 Abs. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Bergstraße“. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke folgender
Flur-Nummern der Gemarkung Bad Steben: 1004/3, 1005/2 (Teilfläche), 962/18, 961
(Teilfläche) und 962.
Die Fläche hat eine
Gesamtgröße von 15.180 m². Das Verfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan
„Bergstraße – lfd. Nr. 41“.
Das Bebauungsplangebiet ist
im beiliegenden Vorentwurf im Maßstab 1:1000, vom 13. Juli 2020, welcher
Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit den dafür vorgesehenen Planzeichen
abgegrenzt worden. Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des
Verfahrens wurde das Ingenieurbüro IVS in Kronach beauftragt.
Gleichzeitig billigt der
Marktgemeinderat die vom Ingenieurbüro erstellte Begründung zum
Bebauungsplanvorentwurf mit dem Stand vom 13.07.2020 sowie den Planvorentwurf
mit Stand vom 13.07.2020.
Die Bürger werden im Rahmen
der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2020 über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Anschluss an
diese Unterrichtung wird den Bürgern im Rathaus des Marktes Bad Steben während
der allgemeinen Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
In der gleichen Zeit werden die Träger öffentlicher Belange und die
Nachbargemeinden an der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt und angehört.
Die Benachrichtigung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB ab dem 15.07.2020. Die Frist
zu Äußerung endet am 24.08.2020. Die Information der Öffentlichkeit sowie die
Gelegenheit zur Äußerung findet gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
27.07.2020 bis 31.08.2020 sowie durch Veröffentlichung im Internet (Homepage
des Marktes Bad Steben: https://www.markt-badsteben.de/amtliches-infos/bauleitplanung-2.html) statt.
Die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung besteht im Rathaus Bad Steben, EG, Zimmer 5 (Herr Spörl) während
der allgemeinen Dienststunden.