TOP Ö 74: Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Bergstraße: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Pers. beteiligt: 16

Beschluss:

 

Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan “Bergstraße – lfd. Nr. 41“

 

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Bad Steben gemäß § 1 Abs. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Bergstraße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke folgender Flur-Nummern der Gemarkung Bad Steben: 1004/3, 1005/2 (Teilfläche), 962/18, 961 (Teilfläche) und 962.

 

Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 15.180 m². Das Verfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan „Bergstraße – lfd. Nr. 41“.

 

Das Bebauungsplangebiet ist im beiliegenden Vorentwurf im Maßstab 1:1000, vom 13. Juli 2020, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, mit den dafür vorgesehenen Planzeichen abgegrenzt worden. Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens wurde das Ingenieurbüro IVS in Kronach beauftragt.

 

Gleichzeitig billigt der Marktgemeinderat die vom Ingenieurbüro erstellte Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf mit dem Stand vom 13.07.2020 sowie den Planvorentwurf mit Stand vom 13.07.2020.

 

Die Bürger werden im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.07.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Anschluss an diese Unterrichtung wird den Bürgern im Rathaus des Marktes Bad Steben während der allgemeinen Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. In der gleichen Zeit werden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden an der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt und angehört. Die Benachrichtigung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB ab dem 15.07.2020. Die Frist zu Äußerung endet am 24.08.2020. Die Information der Öffentlichkeit sowie die Gelegenheit zur Äußerung findet gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.07.2020 bis 31.08.2020 sowie durch Veröffentlichung im Internet (Homepage des Marktes Bad Steben: https://www.markt-badsteben.de/amtliches-infos/bauleitplanung-2.html)  statt.

 

Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht im Rathaus Bad Steben, EG, Zimmer 5 (Herr Spörl) während der allgemeinen Dienststunden.