Sitzung: 30.07.2020 Bau- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Bad Steben nimmt Kenntnis von der Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 der Gemarkung Carlsgrün.
Eine Erklärung gem. Art. 58 Abs. 2 Ziff. 5 BayBO, das einfache Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen, wird nicht abgegeben.
Das Bauvorhaben kann somit im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO durchgeführt werden.