TOP Ö 32: Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 Bayerische Bauordnung: Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 der Gemarkung Carlsgrün

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Bad Steben nimmt Kenntnis von der Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 der Gemarkung Carlsgrün.

 

Eine Erklärung gem. Art. 58 Abs. 2 Ziff. 5 BayBO, das einfache Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen, wird nicht abgegeben.

 

Das Bauvorhaben kann somit im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO durchgeführt werden.