TOP Ö 37: Flächennutzungsplan des Marktes Bad Steben; Bebaubarkeit von Grundstücken

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Grundstücksauschuss des Marktes Bad Steben beschließt:

 

 

Allgemeines Verfahren zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes soll zur Ausführung kommen.

 

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 07.09.2015 (lfd. Nr. 113) wird aufrechterhalten. Eine Bebauung der Fl.Nr. 775/3 der Gemarkung Bad Steben soll ermöglicht werden. Aufgrund des vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 13.07.2020 gefassten Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans soll diese Fläche künftig als „Mischbaufläche“ ausgewiesen werden. Das Grundstück Fl.Nr. 775/2, welches bereits bebaut ist, soll ebenfalls als Mischbaufläche ausgewiesen werden.

 

Ferner ist Folgendes durchzuführen:

 

- Die Herstellung der Abwasserleitung erfolgt auf Kosten der Bauherren

- Evtl. erforderliche Wegebaumaßnahmen, die durch das Vorhaben erforderlich werden, sind durch die Bauherren zu übernehmen. Auf dem privaten Wege-Teilstück erfolgt kein Winterdienst durch den Markt Bad Steben.

- Zur Lösung der Problematik „alte Wasserzähler“ wird an der Hauptleitung ein Wasserzähler eingebaut. Die bestehenden Schächte werden aufgelöst. Die durch diese Leitung versorgten Anwesen erhalten gesonderte Wasserzähler (Aufgabe des Marktes Bad Steben).

- Sollte sich durch die Baumaßnahme ergeben, dass zusätzliche Maßnahmen an den Erschließungseinrichtungen notwendig werden, sind die Kosten hierfür durch die Bauherren zu tragen.