TOP Ö 34: Anbringen beleuchteter Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 679/1 der Gemarkung Bad Steben

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Bad Steben erteilt gem. § 6 Abs. 1 der Satzung über die Bau und Grundstücksgestaltung im Markt Bad Steben die Genehmigung zur Anbringung beleuchteter Werbeanlagen am vorhandenen Gebäude auf der Fl.Nr. 679/1 der Gemarkung Bad Steben. Ferner wird das gemeindliche Einvernehmen zum durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren erteilt.