Sitzung: 30.07.2020 Bau- und Grundstücksausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Pers. beteiligt: 8
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes
Bad Steben erteilt gem. § 6 Abs. 1 der Satzung über die Bau und
Grundstücksgestaltung im Markt Bad Steben die Genehmigung zur Anbringung
beleuchteter Werbeanlagen am vorhandenen Gebäude auf der Fl.Nr. 679/1 der
Gemarkung Bad Steben. Ferner wird das gemeindliche Einvernehmen zum
durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren erteilt.