TOP Ö 45: Bebaubarkeit der Grundstücke Fl.Nrn. 124 und 125 der Gemarkung Carlsgrün; Bauvoranfrage

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Bad Steben beschließt Folgendes:

 

Die Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 124 und 125 der Gemarkung Carlsgrün soll ermöglicht werden. Im Rahmen der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans sollen diese in die Wohnbaufläche im dortigen Bereich mit aufgenommen werden.

Hinsichtlich der Erschließung der Grundstücke ist festzustellen, dass die Erschließung mit Wasser ohne Probleme erfolgen kann.

Hinsichtlich des Anschlusses an die Abwasserbeseitigungsanlage ist – sofern erforderlich – das Einverständnis privater Grundbesitzer nachzuweisen. Der Bauwillige hat mit dem Markt Bad Steben einen Erschließungsvertrag abzuschließen in dem festgelegt wird, dass sämtliche Kosten des Kanalanschlusses durch ihn übernommen werden. Die Leitungen, die in öffentlichem Grund verlegt werden, gehen nach deren Bau in das Eigentum und die Unterhaltslast des Marktes Bad Steben über.