TOP Ö 7: Bebaubarkeit der Grundstücke Fl.Nrn. 124 und 125 der Gemarkung Carlsgrün

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Pers. beteiligt: 8

Beschluss:

 

Der Ferienausschuss Bad Steben beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes Hof zu neu vorzulegenden Bauplänen – der Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 124 u. 125 der Gemarkung Carlsgrün zuzustimmen. Die in der Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses vom 17.09.2020 (lfd. Nr. 45) gemachten Vorgaben sind auch weiterhin zu beachten. Anlässlich der Neuerstellung des gdl. Flächennutzungsplans wird die Fläche als Mischbaufläche ausgewiesen.